Flug von/nach Barcelona verspätet oder annulliert? So kommst Du an Deine Entschädigung!

Letzte Aktualisierung von Johannes

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Ich hatte bisher Glück – dass mein Flug nach Barcelona verspätet angekommen ist, ist mir bisher nicht passiert. Aber das heißt nichts, denn viele Fans der katalanischen Hauptstadt und anderer Reiseziele können in puncto Verspätungen und Annullierungen ein unfreiwilliges Lied singen. In diesem Zusammenhang zeigten Statistiken des Deutschen Luftfahrt-Bundesamtes von 2023, dass 3.907 Anzeigen im Kontext der EU-Verordnung EG 261/2004 für Passagierrechte gemacht wurden. Davon betrafen 1.956 deutsche Fluggesellschaften, 1.379 europäische Fluggesellschaften und 572 Fluggesellschaften aus Drittstaaten. Außerdem setzten sich diese 3.907 Anzeigen [2] aus 1.879 Annullierungen, 1.717 Verspätungen, 248 Nichtbeförderungen und Höher- bzw. Herabstufungen zusammen.

Du bist also in guter Gesellschaft, wenn es um den ärgerlichen Umstand der Flugverzögerungen geht. Aber hast Du Dich auch schon EU-Verordnung EG 261/2004 [1] für Passagierrechte vertraut gemacht? Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen festlegt. Und damit dürfte sie auch für Dich und Deinen Barcelona-Urlaub von Belang sein!

Was Du in diesem Artikel erfährst?

  • Warum die EU-Verordnung EG 261/2004 für Passagierrechte für Dich von Bedeutung ist,
  • Welche Rechte Dir als Passagier*in bei einer Verspätung beziehungsweise Annullierung Deines Flugs dadurch nach Barcelona zustehen.
  • Was Du bezüglich der Höhe einer potenziellen Entschädigungszahlung wissen musst.
  • Warum es sich lohnt, zusätzliche Hilfsmittel wie Flugentschädigungsrechner oder auch die Unterstützung von Flugentschädigungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

Passagierrechte am Flughafen Barcelona El Prat

El Prat ist mit mehr als 40 Millionen Fluggästen der verkehrsreichste Flughafen von ganz Spanien. Allerdings sind 48 % der Flüge verspätet. Das lässt sich unter anderem auf hohe Passagierzahlen und Frachtflüge zurückführen. Wobei in El Prat das gleiche Recht wie an anderen europäischen Flughäfen gilt. Und das bedeutet, dass Dir gemäß der EU-Verordnung 261/2004 EU-Fluggastrechte eine finanzielle Entschädigung zusteht, wenn Dein Flug nach Barcelona verspätet ankommt. Bedingung: Du reist mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft. Hebt Dein Flieger mehr als drei Stunden zu spät in Barcelona ab, steht Dir eine solche Entschädigung auch zu, wenn die Fluggesellschaft außerhalb der EU registriert ist.

Bei einem Flug von einem deutschen Flughafen nach El Prat greift die Verordnung also immer dann, wenn Du mit einem in der EU registrierten Unternehmen fliegst. Das bedeutet konkret: Wird der Flug gestrichen oder wirst Du nicht befördert, so hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung oder auf das Erfüllen von anderen Leistungen. Und wie das bei Flugverspätungen und Annullierungen konkret aussieht, schaue ich mir mit Dir zusammen nun etwas genauer an.

El-Prat-Flughafen-Barcelona

Rechte im Falle einer Flugverspätung

Stellt sich heraus, dass Dein Flug nach Barcelona verspätet ankommen wird? Dann hast Du ab zwei Stunden Verzögerung Rechte auf bestimmte Leistungen. Darunter fallen etwa …

  • Betreuungsleistungen wie Snacks, Getränke, das Führen von Telefonaten oder Schreiben von E-Mails sowie die Übernahme einer Hotelübernachtung und deren Anfahrt (bei mehr als fünf Stunden Flugverspätung)
  • eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung. Wobei Du ab fünf Stunden Flugverspätung auch das Recht darauf hast, ein alternatives Verkehrsmittel zu nutzen oder auf eine Konkurrenz-Fluggesellschaft umzubuchen.
  • eine Ausgleichszahlung, die bei mehr als drei Stunden Verspätung fällig wird. Mehr Informationen zur Höhe im Abschnitt ‚Höhe der Entschädigung‘. Vorab nur so viel: Für die Kurzstrecke (bis 1.500 km Flugdistanz) liegt sie bei 250 Euro.
  • oder der Rücktritt und die Erstattung des Ticketpreises. Das gilt im Fall, dass Du bei einer mehr als fünfstündigen Flugverspätung kein geeignetes alternatives Verkehrsmittel findest. Dann steht Dir die komplette Ticketpreis-Rückerstattung binnen sieben Tagen zu. Selbst dann, wenn Du schon eine Teiletappe gereist bist, bevor sich Dein Flug nach Barcelona verspätet hat und Du von dort aus wieder nach Hause fahren musst.

Rechte im Falle einer Flugannullierung

Wird der Flug nach Barcelona annulliert? Dann musst Du klären, ob Du einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung hat. Die Höhe dieser Entschädigungszahlung korreliert mit der Länge der Flugstrecke, damit, wo der Flieger abgehoben ist und ob Du eine europäische Airline nutzt. Über die potenzielle Höhe der Entschädigung erfährst Du im entsprechenden Abschnitt Genaueres. Vorab nur so viel:

  • Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht pro gültigem Ticket – was folglich auch Kinder-Tickets betrifft.
  • Du musst Dich nicht mit einem Gutschein zufriedengeben, sondern kannst auf eine Bargeldzahlung oder Überweisung bestehen.
  • Wenn Dein Flug nach Barcelona annulliert wurde, kannst Du während der Wartezeit auf eine Alternative verschiedene Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber fallen bei mehr als zwei Stunden Wartezeit bei einem Flug der Kurzstrecke (maximal 1.500 km) Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen wie ein Telefonat oder das Schreiben einer E-Mail. Solltest Du den nächsten Flug erst am nächsten Tag wahrnehmen können? Unter diesen Umständen muss Dir die Fluggesellschaft unabhängig von Deiner Flugdistanz zudem eine Hotelübernachtung plus die Anreisekosten zu Deiner Unterkunft bezahlen.

Aber Achtung: Die Annullierung muss mindestens 14 Tage vor dem Flug erfolgen. Außerdem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und die Airline darf Dir keine angemessene Beförderungsalternative vorschlagen. Diese lässt sich daran erkennen, dass sie minimal eine Woche vor dem Flugbeginn benannt wird und maximal zwei Stunden früher als angedacht startet oder maximal vier Stunden später als zunächst angedacht landet. Alternativ wird sie kurzfristiger angemeldet, landet aber nicht mehr als eine Stunde, eher oder zwei Stunden später, wie es Dein Plan war.

Zur Frage, wann eine Fluggesellschaft bei einer Annullierung keine Entschädigung zahlen muss – Stichwort höhere Gewalt – erfährst Du zudem im nächsten Abschnitt noch etwas mehr.

Flug verspätet? Das sind eure Rechte! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Das Video wird von Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.
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Höhe der Entschädigung

Kommt Dein Flug nach Barcelona verspätet dort an – und zwar um mindestens drei Stunden – stehen Dir bei einem Flug …

  • der Kurzstrecke (weniger als 1.500 km) 250 Euro
  • der Mittelstrecke (1.500 bis 3.500 km) 400 Euro
  • der Langstrecke (mehr als 3.500 km) 600 Euro

… zu. Wurde Dein Flug nach Barcelona annulliert, ist die Höhe der Entschädigung identisch. Allerdings nur dann, wenn …

  • Dein Flug nicht mehr als 14 Tage vor dem Abflug storniert wurde oder
  • die Fluggesellschaft keine Alternativbeförderung anbietet, die maximal zwei (Kurzstrecke), drei (Mittelstrecke) oder vier Stunden (Langstrecke) Verspätung in Bezug auf die eigentliche Ankunftszeit hat.

Trifft Fall eins zu, kannst Du eine Ersatzbeförderung oder eine Ticketkostenrückerstattung, nicht aber eine finanzielle Entschädigung verlangen. Im zweiten Fall (der Flugalternative) halbiert sich die Entschädigung auf 125 Euro für die Kurzstrecke, 200 Euro für die Mittel- und 300 Euro für die Langstrecke.

Merke also: Sowohl bei Verspätungen als auch bei Annullierungen kommt es im Wesentlichen darauf an, wie groß Deine Flugdistanz ist. Eine Anreise aus Deutschland wird dabei in der Regel als Kurzstrecke gewertet. Es ist allerdings nicht von Relevanz,

  • wie teuer Dein Ticket war,
  • ob Du mit Ryanair, Eurowings, der Lufthansa oder einer anderen europäischen Airline geflogen bist oder
  • ob Du erwachsen oder ein Kind bist.

Durchsetzung der Ansprüche

Ob Du überhaupt dazu berechtigt bist, eine Entschädigung zu fordern, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Du bist im Rahmen der EC Verordnung 261/2004 unterwegs und bewegst Dich entweder mit einer EU-Fluggesellschaft zu einem Ziel in der EU (was mit einer Reise nach Barcelona bzw. zu einem deutschen Flughafen ja gegeben ist) oder startest von einem EU-Flughafen (wie einem deutschen oder dem in Barcelona) mit einer Fluggesellschaft Deiner Wahl. Im zweiten Fall darf diese beliebig sein.
  • Dein Flug nach Barcelona verspätet sich um mehr als drei Stunden. Dabei zählt die Wartezeit am Flughafen nicht mit. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Flugzeugtür am Zielhafen aufgeht. Das gilt auch für den Fall, dass Du Deinen Anschlussflug am Flughafen Barcelona El Prat verpasst. Oder dann, wenn Du aus Barcelona zurückfliegen willst.
  • Deine Ankunft verspätet sich um weniger als drei Stunden – aber die Zeit reicht nicht mehr für einen Umstieg. Hierbei musst Du die aktuelle Minimum Connecting Time (MCT) berücksichtigen. Hier heißt es momentan, mit 20 Minuten bei Inlandsflügen und mit 60 Minuten bei internationalen Flügen zu rechnen.

Deine Fluggesellschaft muss Dir jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn höhere Gewalt oder auch außergewöhnliche Umstände gegeben sind. Dies umfasst etwa Ereignisse, die sich trotz des Ergreifens von Maßnahmen durch die Fluggesellschaft nicht verhindern lassen. Denke etwa an Terroranschläge, Vogelschläge oder Unwetter. Gut zu wissen: Technische Probleme und auch Streiks fallen laut Urteilen des Europäischen Gerichtshofs nicht darunter. In jedem Fall muss die Fluggesellschaft aber im Zuge eines Gerichtsverfahrens bei einer Einzelfallprüfung beweisen, dass Du kein Anrecht auf eine Entschädigung hast.

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Wer kann Dich bei Deinen Forderungen unterstützen?

Flugentschädigungsunternehmen sind Rechtsdienstleister, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben. Sie helfen Dir, Deine Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn Du von einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung betroffen bist. Das hat für Dich folgende Vorteile:

  • Sie übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und kümmern sich um alle Formalitäten.
  • Sie prüfen die Erfolgsaussichten des Falls und übernehmen das Prozessrisiko.
  • Sie zahlen im Erfolgsfall eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person. (abzüglich einer Provision von meist 20 bis 35 Prozent)
  • Sie arbeiten auf Basis von „No Win, No Fee“. Das heißt, sie verlangen keine Gebühren, wenn sie keinen Erfolg haben.

Flugentschädigungsunternehmen können folglich eine gute Option sein, wenn Du Dich nicht selbst mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen willst. Oder dann, wenn Deine Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert oder verzögert. Allerdings solltest Du Dich vorher über die Bedingungen und Kosten der verschiedenen Anbieter informieren und diese miteinander vergleichen.

Praktische Tipps

Direkt vor Ort

Speziell bei einer kompletten Flugannullierung bietet es sich an, den Airline-Schalter so zügig wie möglich aufzusuchen. Bei einer Pauschalreise solltest Du zudem Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Anschließend suchst Du nach anderen Möglichkeiten, zu Deinem Reiseziel zu kommen. Wichtig hierbei: Wenn Du selbst suchst, kann Du den für Dich idealen Flug wählen. Und der muss nicht immer mit dem für die Fluggesellschaft günstigsten sein. Aber bitte noch nicht buchen, das ist Aufgabe der Airline.

Im nächsten Schritt meldest Du Dich mit ganz genauen, detaillierten Forderungen beim Callcenter der Fluggesellschaft oder an ihrem Schalter. Falls es dann heißt, dass keine Alternativ-Flüge und/oder Hotelzimmer zur Verfügung stünden, präsentiere ihnen Deine eigenen Recherche-Ergebnisse. Geht die Airline darauf nicht ein oder ist niemand erreichbar, kannst Du Dich selbst mit allem Wichtigen (Essen, Trinken, Unterkunft und/oder Ersatzflug) versorgen. Achte dabei darauf, dass sich alles in einem angemessenen Rahmen hält. Und heb‘ alle damit im Zusammenhang stehenden relevanten Belege auf.

Forderung einer Entschädigung

Wenn Du mithilfe eines Musterschreibens eine Entschädigung fordern willst, benötigst Du dafür …

  • einen schriftlichen, vom Flugpersonal ausgestellten Beleg, dass der Flug verspätet war oder annulliert wurde. Diesen erhältst Du am Gate oder am Check-in-Schalter,
  • idealerweise ‚Beweisfotos‘ von den Anzeigetafeln, die die Verspätung beziehungsweise Annullierung bestätigen und
  • die Belege und Quittungen, die Deine unfreiwilligen Mehrkosten im Kontext des Flugs nach Barcelona oder nach Hause beweisen.

Außerdem solltest Du darin folgende Angaben machen:

  • Deine persönlichen Daten und Deine Buchungsnummer  
  • die Flugnummer, das Datum und die Uhrzeit des Flugs
  • die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort
  • die Höhe der geforderten Ausgleichszahlung
  • eine Frist zur Zahlung, zum Beispiel 14 Tage
  • eine Kopie Deiner Bordkarte oder Buchungsbestätigung als Nachweis  

Zusätzliche Tipps

  • Damit Du einen Beleg für die Einsendung erhältst, solltest Du das Ganze per Einschreiben mit Rückschein an die Fluggesellschaft schicken.
  • Zudem lohnt es sich, einen Entschädigungsrechner zu nutzen, um die Höhe Deiner konkreten Entschädigungsansprüche zu bestimmen. Rechner dieser Art nutzen klare, offizielle Kriterien wie den Umfang der Verspätung, die Distanz zwischen Abflug- und Ankunftsort oder die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Umständen. So sparst Du Dir viel Zeit und Aufwand.
  • Und wenn Du es ganz praktisch haben willst, lautet auch hier das Stichwort wieder ‚Flugentschädigungsunternehmen‘ …

Häufige Fragen & Antworten

Wann gibt es 600 Euro Entschädigung?

600 Euro Entschädigung würdest Du in dem Fall erhalten, dass ein Flug bei einer Strecke von mehr als 3.500 Kilometern mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt. Gleiches würde bei der Annullierung eines über mehr als 3.500 km langen Flugs gelten. Zumindest dann, wenn Du keinen Ersatzflug angeboten bekämst, der mit maximal 4 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankäme. Knackpunkt: Barcelona und Deutschland liegen nicht so weit auseinander, daher sind die 600 Euro Entschädigung nicht realistisch.

Was bekomme ich bei 2 Stunden Flugverspätung?

Bei einer zweistündigen Flugverspätung hast Du ein Recht auf verschiedene Betreuungsleistungen wie Snacks, Getränke und die Möglichkeit, zu telefonieren oder eine E-Mail zu schreiben. Ebenso muss sich die Fluggesellschaft darum kümmern, bei Bedarf eine Ersatzbeförderung für Dich zu finden. Und das sogar bei ‚außergewöhnlichen Umständen.

Was bekommt man, wenn der Flug 3 Stunden Verspätung hat?

Wenn Dein Flug nach Barcelona oder von Barcelona aus zurück zumindest drei Stunden Verspätung hat, steht Dir die Entschädigung für die Kurzstrecke (weniger bis maximal 1.500 km) zu. Diese beträgt 250 Euro.

Flug von/nach Barcelona verspätet oder annulliert: Fazit

Wie Du siehst, lohnt es sich, dass Du Dich genauer mit Deinen Rechten als Flugpassagier*in auseinandersetzt. Denn viele Barcelona-Flugreisende wissen gar nicht, dass sie sich oftmals einen Teil der mit der Flugverspätung verbundenen Reisekosten von ihren Fluggesellschaften erstatten lassen können. Bei der Forderung nach einer Entschädigung kommt es jedoch auf einige Dinge an.

  • Dokumentiere alle mit der Verspätung zusammenhängenden Vorgänge und Ausgaben.
  • Lass‘ Dich nicht von der Airline abwimmeln.
  • Heb‘ alle potenziellen Belege für Zusatzausgaben auf.
  • Und berechne eine mögliche Entschädigung schon einmal im Vorfeld relativ genau.

Sofern Du Dich nicht selbst mit dem Eintreiben der Entschädigung bei einer Verspätung oder Flugannullierung befassen willst, entpuppt sich auch die Inanspruchnahme eines Flugentschädigungsunternehmens unter Umständen als sinnvoll. In der Tat hat sich das bei einer London-Reise für mich als hilfreich erwiesen. Es hat zwar etwas gedauert, bis ich meine Entschädigung erhalten habe. Doch es hat funktioniert und der Aufwand hat sich in Grenzen gehalten. Daher behalte ich es in Bezug auf Barcelona-Trips ebenfalls als Option im Hinterkopf.

Hast Du Fragen oder Erfahrungen zu Flug Verspätungen oder Annullierungen von oder nach Barcelona? Schreib unten in die Kommentare!

Quellen & Einzelnachweise:
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32004R0261
[2] https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/ZentraleDienste/AnzeigenHerkunftLU.html;jsessionid=1B2543D97B84EAB5FA82D66E4BB32ACC.live21322?nn=2092166

Johannes & Joana von WeLoveBarcelona.de

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